Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 – Angebote Alle Angebote erfolgen freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
§ 2 – Auftragsannahme Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns bestätigt wurden. Bei kleineren Aufträgen gilt auch die Lieferung der Ware als Bestätigung.
§ 3 – Lieferfristen und höhere Gewalt Etwa vereinbarte Lieferfristen gelten als ca. vereinbart. Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn Behinderungen in der Rohwarenbeschaffung sowie Ereignisse von höherer Gewalt (z. B. eine nicht ausreichende oder verdorbene Ernte, Transportschwierigkeiten, behördliche Verfügungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Energiemangel, Verkehrsstörungen) eingetreten sind. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 4 – Versand Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
§ 5 – Mindestbestellwert und Versandkosten Die Lieferung erfolgt franko ab einem Mindestbestellwert von 75,00 €.
§ 6 – Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind am 14. Tag nach Rechnungsdatum unter Ausschluss der Aufrechnung oder eines Zurückbehaltungsrechtes und ohne Abzug zahlbar. § 193 BGB findet Anwendung. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden ab Fälligkeitstag bankübliche Zinsen berechnet. Die Hereinnahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber.
§ 7 – Sicherstellung bei Vermögensverschlechterung Bei Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers oder bei einer sonstigen Gefährdung des Zahlungsanspruches sind wir, auch nach vorheriger Bestätigung des Auftrages, berechtigt, nach eigenem Ermessen die Sicherstellung oder Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Außerdem können von uns in solchen Fällen sämtliche ausstehenden Zahlungen, darunter auch Wechsel und sonstige Zahlungsmittel, sofort zahlbar gestellt werden. Unter Verschlechterung der Vermögenslage verstehen wir außer der Ankündigung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens insbesondere auch Zielüberschreitungen bei anderen Forderungen.
§ 8 – Eigentumsvorbehalt Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB machen wir geltend für die von uns gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen. Der Kunde darf über die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Wir werden auf Verlangen die uns gegebenen Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 – Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt Im Falle der Weiterveräußerung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder der unter ihrer Verwendung hergestellten Fertigwaren gelten die Ansprüche gegen die zweiten Käufer als an uns abgetreten. Der Käufer hat in diesem Falle auf unser Verlangen alle Hilfen zu leisten, um unseren Anspruch gegen den Zweitkäufer zu sichern.
§ 10 – Beanstandungen und Rücksendungen Beanstandungen müssen sofort bei Empfang der Ware in Gegenwart unseres Fahrers bei unserem Büro erfolgen. Andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Eventuelle Beanstandungen von Teillieferungen sind ohne Einfluss auf den Vertrag im Übrigen. Rücksendungen werden ohne vorherige Vereinbarung nicht angenommen.
§ 11 – Schriftformerfordernis Abweichungen von diesen Bedingungen sowie sonstige Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
§ 12 – Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Dortmund. Gerichtsstand ist Dortmund.